Informationen der Landes Zuchtwartes
Online-Treffen am 08.11.2021, freiwillige Züchterinitiative „Rücken“
Liebe Landeszuchtwart(e)/Innen, Zuchtwarte und Teckelfreunde ich lade Sie recht herzlich zu unserem Online-Treffen am 08.11.2021 ein. Informiert werden soll über die freiwillige Züchterinitiative „Rücken“. Hier haben Sie die Chance den wissenschaftlichen Begleiter des Projektes Dr. Bernd Tellhelm persönlich kennenzulernen und natürlich zu befragen.
Start 19.00 h – Ende ca. 20.00 h, Anmeldung unter info@dtk1888.de. Das LogIn wird Ihnen am Veranstaltungstag übermittelt.
1. Begrüßung und Allgemeines zur freiwilligen Züchterinitiative „Rücken“ (H. Odenweller-Klügl)
2. Status Quo, erste Erfahrungen und Herausforderungen aus Sicht des Gutachters (Dr. Bernd Tellhelm Dysplasie Zentrum Gießen)
3. Erfahrungsberichte zur Röntgenuntersuchung von einer Teckelbesitzerin und einer Teckelzüchterin zum Untersuchungsverlauf
4. Ihre Fragen
5. Sonstiges -Aktuelle Informationen zu neuen DNA-Tests (H.Odenweller-Klügl)
Im Rahmen eines Onlinemeetings ist ein interaktiver Austausch insbesondere bei einem größeren Teilnehmerkreis unverändert eine Herausforderung. Bitte reichen Sie deshalb Ihre Fragen bereits im Vorfeld ein, damit wir innerhalb der Punkte auf diese zielgerecht eingehen können. Während der Veranstaltung können natürlich über die Chatfunktion weitere Fragen adressiert werden.
Ich freue mich auf eine rege Teilnahme.
Viele Grüße
Heidrun Odenweller-Klügl
Bundeszuchtwartin
Aufhebung der Corona-Sonderregelungen ab 01.09.2021
Liebe Mitglieder,
laut Beschluss des geschäftssführenden Vorstands vom 30.06.2021 verlieren die derzeit gültigen Corona-Sonderregelungen im Bereich Zucht mit Stichtag 01.09.2021 ihre Gültigkeit. Ab dem 01.09.2021 gelten somit zur Zuchzulassung und zur Wurfabnahme wieder ausschließlich die Bestimmungen der ZEB (Zucht- und Eintragungsbestimmungen).
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Teckelfreunde,
aus gegebenem Anlass möchte ich nochmals auf die ZEB 1.2 (Zwingername) hinweisen: "
Vor Vergabe eines Zwingernamens ist durch den LZW oder einen durch ihn autorisierten Gruppenzuchtwart eine Überprüfung des Wissensstandes des Antragstellers zur Betreibung eines Zwingers durchzuführen. ..."
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Das heißt, dass ein Zuchtwart nicht ohne vorherige Genehmigung durch den LZW einen Neuzwinger abnehmen und eine Überprüfung des Züchter-Wissenstandes vornehmen darf. Mit der Meldung einer geplanten Zwingerabnahme an den LZW ist auch gewährleistet, dass der/ die LZW über das Zuchtgeschehen in seinem LV informiert ist.
Auf den neu zu druckenden Formularen der "Anträge auf Eintragung eines Zwingernamens" wird neben dem Zuchtwart auch der LZW unterschreiben müssen.
Ich bitte Sie, diese Information an die Zuchtwarte Ihres LV weiterzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karsten Schoeler
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Kurzfassung "Merkblat für Züchter"
Kurzfassung "Merkblat für Züchter" Gewerbe
Tierschutz-Hundeverordnung
DNA- und oder Abstammungsnachweis- welcher Hund braucht was?
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Das DNA-Zertifikat ist seit 01.01.2012 Bestandteil der Zuchtzulassung uns somit Pflicht für alle Teckel, mit denen gezüchtet wird. Es wird aus einer Blutprobe erstellt, die entweder vom Zuchtwart oder vom Tierarzt entnommen wird. Diese wird zusammen mit einem entsprechenden Formular vom Besitzer an die Geschäftstelle des DTK geschickt und von dort entsprechend gekennzeichnet an unser Partnerlabor weitergeleitet. Die Erstellung des DNA-Zertifikates kann bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen.
Kosten für die DNA-Erstellung: 33,00 EUR
Hunden, die aus Deckakten seit 01.01.2012 hervorgegangen sind, wurde bereits bei der Wurfabnahme Blut abgenommen und bei unserem Labor eingelagert. Für diese Hunde benötigen Sie folgendes
Formular:
Außerdem ist für diese Hunde ein Abstammungsnachweis erforderlich. Dieser ist Teil der Zuchtzulassung für alle Teckel, deren eigener Zeugungstag nach dem 31.11.2011 liegt. Ein Beispiel:
Teckel X vom Zwinger Y: Decktag (Tag der Zeugung): 08.01.2012 (Decktag nach dem 01.01.2012) Wurfdatum: 10.03.2012
Teckel X vom Zwinger Y benötigt zur Zuchtzulassung einen Abstammungsnachweis.
Teckel Z vom Zwinger B: Decktag (Tag der Zeugung): 11.10.2011 (Decktag vor dem 01.01.2012) Wurfdatum: 10.12.2011
Teckel Z vom Zwinger B benötigt zur Zuchtzulassung keinen Abstammungsnachweis.
Der Abstammungsnachweis wird auf Grundlage des DNA Profils erstellt und kostet 15,00 EUR.
Zusammenfassung:Teckel aus Deckakt vor 01.01.2012 nur DNA-Zertifikat (33,00 EUR) Teckel aus Deckakt nach 01.01.2012 DNA und Abstammung (33,00 EUR+ 15,00 EUR)
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Was muss ich machen, wenn mein Teckel aus dem Ausland beim DTK in die Zucht soll?
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Für die Eintragung in unser Ausländerprogramm gem. ZEB 2.3.2 und 3.1.2 muss außer der FCI-Ahnentafel des ausländischen Teckelklubs ein Exportpedigree vorgelegt werden. Desweiteren müssen aus der Ahnentafel über 3 Generationen Haarart, Größe und Farbe der Vorfahren in deutsch, beglaubigt durch den ausländischen Teckelklub hervorgehen. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, senden Sie die Ahnentafel mit einem Antrag an:
Deutscher Teckelklub 1888 e.V.
Postfach 10 03 62
47003 Duisburg
Die Auslandsnummer kann nach Prüfung der Unterlagen und Eingang der Gebühr vergeben werden.
Antrag A-Programm
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Welcher Teckel benötigt einen Merle-Test?
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Vor der Verpaarung mit einem Tigerteckel muss der Nicht-getigerte Teckel auf das Vorhandensein des Merle-Gens untersucht werden.Dies geschieht in der Regel anhand der bereits beim Labor vorliegenden Blutprobe.
Der Test muss vor Deckakt erfolgt sein.
Kosten: 42,00 EUR.
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